NIS 2 stellt nicht nur Anforderungen an die Einrichtungen für die Cybersicherheit in Unternehmen, sondern nimmt auch die Geschäftsführer von KMU, die unter NIS2 fallen, in die Verantwortung.
Mit der NIS2-Richtlinie wird Cybersicherheit zur Chefsache:
Für KMU, die als „wichtig“ oder „besonders wichtig“ eingestuft werden, bedeutet das:
Für die Geschäftsleitungen sind drei Punkte besonders relevant:
(1) Haftung und Reputationsschutz
(2) Entscheidungsfähigkeit
(3) Lieferketten-Resilienz
Fazit
Geschäftsführerschulungen sind kein Nice-to-have, sondern ein zentrales Element der NIS2Umsetzung. Gezielte, praxisorientierte Schulungen stärken die Führungsfähigkeit, reduzieren rechtliche Risiken und machen Cybersicherheit zur strategischen Aufgabe der Geschäftsleitung.









