NIS2 setzt mehr Anforderungen an die Geschäftsleitung

Dez. 9, 2025 | Allgemein

NIS 2 stellt nicht nur Anforderungen an die Einrichtungen für die Cybersicherheit in Unternehmen, sondern nimmt auch die Geschäftsführer von KMU, die unter NIS2 fallen, in die Verantwortung.

Geschäftsführerin und IT-Verantwortlicher im Gespräch über Cybersicherheitsmaßnahmen am Laptop

Mit der NIS2-Richtlinie wird Cybersicherheit zur Chefsache:

Die NIS2-Richtlinie verlagert Cyber-Sicherheit klar in die Verantwortung der Unternehmensführung. Geschäftsleitungen müssen Cybersicherheit als integralen Bestandteil des Risikomanagements verankern, Entscheidungen zur IT-Sicherheit treffen und deren Umsetzung überwachen.

Für KMU, die als „wichtig“ oder „besonders wichtig“ eingestuft werden, bedeutet das:

persönliche Pflichten, Nachweispflichten und regelmäßige Schulungen
für die Leitungsebene sind vorgesehen. Diese Anforderungen sind nicht nur Compliance-Pflicht, sondern beeinflussen unmittelbar Geschäftsprozesse, Lieferketten und Versicherbarkeit.

Für die Geschäftsleitungen sind drei Punkte besonders relevant:

(1) Haftung und Reputationsschutz

Fehlende oder unzureichende Maßnahmen können zu finanziellen Sanktionen und Vertrauensverlust führen;

(2) Entscheidungsfähigkeit

nur informierte Führungskräfte können angemessene Investitionsentscheidungen treffen;

(3) Lieferketten-Resilienz

KMU sind oft Teil größerer Wertschöpfungsnetzwerke, in denen ein Vorfall weitreichende Folgen haben kann

    Fazit

    Geschäftsführerschulungen sind kein Nice-to-have, sondern ein zentrales Element der NIS2Umsetzung. Gezielte, praxisorientierte Schulungen stärken die Führungsfähigkeit, reduzieren rechtliche Risiken und machen Cybersicherheit zur strategischen Aufgabe der Geschäftsleitung.