Jede Branche hat ihre eigenen Stolpersteine. Wir kennen sie, weil wir sie in der Region täglich sehen.
- ProduktionMaschinennetze trennen, Hallen-WLAN, Wiederanlauf
- LogistikScanner, mehrere Standorte, Erreichbarkeit
- HandelKassensysteme, Filialen, Shop-Anbindung
- ArztpraxenVertraulichkeit belegen, Praxissoftware, TI
- KanzleienRechtssichere Archivierung, Mandantentrennung
- Kommunen & StadtwerkeNIS2, Netztrennung, Nachweise für die Aufsicht
- DienstleisterMobiles Arbeiten, Cloud, Zusammenarbeit
Eigene Leute an drei Standorten in Mittelfranken – deshalb können wir im Notfall denselben Tag zusagen.
Hand in Hand
Alles rund um Ihre IT – aus einer Hand
Von der Leitung im Serverraum bis zur KI im Arbeitsalltag: zwölf Bereiche, für jeden davon eigene Spezialisten. Was BES nicht selbst macht, übernimmt ein Haus der L&S Unternehmensgruppe – abgestimmt, nicht weitergereicht.
Datenschutzbeauftragter (DSB)
Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften im Unternehmen, berät Geschäftsführung und Mitarbeitende und ist Ansprechpartner für Aufsichtsbehörde und Betroffene. Er kann intern benannt oder extern bestellt werden.
Was ist ein Datenschutzbeauftragter?
Die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz verpflichten Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. In Deutschland greift die Pflicht in der Regel, wenn eine bestimmte Anzahl von Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt ist – in Deutschland ab 20 Personen –, oder unabhängig von der Mitarbeiterzahl, wenn besonders sensible Daten in großem Umfang verarbeitet werden oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.
Der DSB muss fachkundig und zuverlässig sein, darf keine Interessenkonflikte haben – Geschäftsführer oder IT-Leiter kommen daher nicht in Frage – und ist weisungsfrei. Seine Aufgaben: Beratung, Überwachung der Einhaltung, Schulung, Mitwirkung bei Folgenabschätzungen, Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.
Warum der Datenschutzbeauftragte für den Mittelstand relevant ist
Viele Unternehmen zwischen Nürnberg und Weißenburg überschreiten die Schwelle zur Benennungspflicht, ohne es zu merken – etwa, weil Vertrieb, Buchhaltung, Personal und Service regelmäßig mit Kundendaten arbeiten. Fehlt der DSB, ist das ein eigenständiger Verstoß. Intern jemanden zu benennen scheitert oft an Fachkunde, Zeit und dem besonderen Kündigungsschutz, der mit dem Amt verbunden ist.
Der externe DSB ist deshalb im Mittelstand die verbreitete Lösung: Er bringt Fachwissen mit, ist unabhängig, kostet planbar und kennt die Praxis vieler Unternehmen. Für Arztpraxen, Kanzleien, Personaldienstleister und Unternehmen mit Videoüberwachung oder Kundendatenbanken ist er häufig unverzichtbar.
Was passiert, wenn nicht? Neben Bußgeldern für die fehlende Benennung fehlt intern die Stelle, die Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, AV-Verträge, Löschkonzepte und Betroffenenanfragen strukturiert – Lücken, die bei der ersten Beschwerde oder Prüfung sichtbar werden.
Was BES daraus macht
Innerhalb der L&S Unternehmensgruppe übernimmt unsere Schwesterfirma CMD Datenschutz & Compliance (cmd-datenschutz.de) die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten und Informationssicherheitsbeauftragten. BES Systemhaus liefert die technische Seite, die der DSB braucht: dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen, Berechtigungskonzepte, Protokollierung, Verschlüsselung, Backup und eine aktuelle IT-Dokumentation aus unseren Managed IT-Services. Bei Projekten wie der Einführung von Microsoft 365 arbeiten Technik und Datenschutz von Anfang an zusammen, damit Aufbewahrung, Zugriffe und Standortfragen sauber geregelt sind. Wer weiter geht, verbindet Datenschutz und Informationssicherheit in einem System nach ISO 27001. Besonderheiten für Gesundheitsdaten finden Sie unter IT für Arztpraxen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Ob eine Benennungspflicht besteht, klären Sie am besten im Gespräch mit einem Datenschutzexperten.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen internem und externem DSB?
Der interne DSB ist ein Mitarbeitender mit besonderem Kündigungsschutz und Schulungsbedarf; der externe ist ein Dienstleister mit vertraglicher Bindung. Beide haben dieselben Aufgaben und Rechte.
Darf der IT-Dienstleister gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein?
Das ist wegen möglicher Interessenkonflikte kritisch, da der DSB die IT auch kontrollieren muss. Deshalb trennen wir in der L&S Unternehmensgruppe die Rollen: BES für Technik, CMD Datenschutz & Compliance für den Datenschutz.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Die Kosten richten sich nach Unternehmensgröße und Komplexität der Verarbeitung. Ein Angebot erhalten Sie nach einem kurzen Erstgespräch.
