Jede Branche hat ihre eigenen Stolpersteine. Wir kennen sie, weil wir sie in der Region täglich sehen.
- ProduktionMaschinennetze trennen, Hallen-WLAN, Wiederanlauf
- LogistikScanner, mehrere Standorte, Erreichbarkeit
- HandelKassensysteme, Filialen, Shop-Anbindung
- ArztpraxenVertraulichkeit belegen, Praxissoftware, TI
- KanzleienRechtssichere Archivierung, Mandantentrennung
- Kommunen & StadtwerkeNIS2, Netztrennung, Nachweise für die Aufsicht
- DienstleisterMobiles Arbeiten, Cloud, Zusammenarbeit
Eigene Leute an drei Standorten in Mittelfranken – deshalb sind wir im Notfall noch am selben Tag bei Ihnen.
Hand in Hand
Alles rund um Ihre IT – aus einer Hand
Von der Leitung im Serverraum bis zur KI im Arbeitsalltag: zwölf Bereiche, für jeden davon eigene Spezialisten. Was BES nicht selbst macht, übernimmt ein Haus der L&S Unternehmensgruppe – abgestimmt, nicht weitergereicht.
IT-Compliance: welche Regeln für Ihre IT gelten
IT-Compliance bedeutet, dass die IT eines Unternehmens die geltenden Gesetze, Verträge und internen Regeln einhält – und dass sich das nachweisen lässt. Für den Mittelstand sind das vor allem DSGVO, GoBD, bei Betroffenheit NIS2 und das Lizenzrecht. Verantwortlich ist die Geschäftsführung.
Was ist IT-Compliance?
IT-Compliance ist der Teil der Unternehmens-Compliance, der die Informationstechnik betrifft: Welche Regeln gelten für Systeme, Daten und Software – und wie wird nachgewiesen, dass sie eingehalten werden? IT-Sicherheit ist dabei ein wichtiger Baustein, aber nicht der einzige. Dazu kommen Archivierung, Datenschutz, Lizenzen und Dokumentation.
Welche Regeln dazugehören
- Datenschutz – DSGVO und BDSG: technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, Verträge mit IT-Dienstleistern nach Art. 28, Meldung von Datenpannen binnen 72 Stunden.
- Buchführung und Archivierung – GoBD und AO: steuerrelevante Daten unveränderbar und auffindbar aufbewahren, je nach Unterlage sechs, acht oder zehn Jahre (§ 147 AO; Buchungsbelege seit 2025 acht Jahre). Dazu gehört eine Verfahrensdokumentation.
- E-Mail-Archivierung: Handels- und Geschäftsbriefe per E-Mail fallen unter dieselben Fristen – mehr unter E-Mail-Archivierung.
- Informationssicherheit – NIS2: Seit dem 6. Dezember 2025 gilt in Deutschland das NIS2-Umsetzungsgesetz. Betroffene Unternehmen müssen Risikomanagement betreiben, Vorfälle melden und sich beim BSI registrieren; die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen billigen und sich schulen lassen.
- Lizenzrecht: Jede eingesetzte Software braucht eine passende Lizenz – Unterlizenzierung ist ein häufiger Befund bei Herstelleraudits.
- Branchenvorgaben und Verträge: etwa TISAX in der Automobilzulieferung, § 203 StGB für Arztpraxen und Kanzleien oder Sicherheitsanforderungen von Kunden und Cyber-Versicherern.
Wer haftet?
IT-Compliance ist Chefsache. Geschäftsführer einer GmbH müssen die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anwenden (§ 43 GmbHG); dazu gehört eine angemessene Organisation auch der IT. Für NIS2-pflichtige Unternehmen ist die Verantwortung der Geschäftsleitung ausdrücklich im Gesetz geregelt. Die Umsetzung kann ein IT-Dienstleister übernehmen, die Verantwortung bleibt im Haus.
IT-Compliance in fünf Schritten
- Pflichten ermitteln: Welche Gesetze und Verträge gelten für Ihr Unternehmen? Für NIS2 hilft unsere NIS2-Beratung.
- Ist-Stand aufnehmen: Systeme, Zugänge, Datensicherung, Lizenzen, Dienstleister – zum Beispiel mit dem kostenlosen IT-Check.
- Lücken schließen: etwa Mehr-Faktor-Anmeldung, Patchmanagement und revisionssichere Archivierung.
- Dokumentieren: Richtlinien, IT-Dokumentation, IT-Notfallplan.
- Regelmäßig prüfen: mindestens jährlich und bei jeder größeren Änderung.
Was BES daraus macht
BES setzt die technischen Maßnahmen um und dokumentiert sie so, dass sie einer Prüfung durch Auftraggeber, Versicherer oder Aufsicht standhalten. Für Datenschutz und das Informationssicherheits-Managementsystem arbeiten wir mit CMD Datenschutz & Compliance aus der L&S Unternehmensgruppe zusammen – ein Ansprechpartner, beide Seiten abgedeckt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen IT-Compliance und IT-Sicherheit?
IT-Sicherheit schützt Systeme und Daten technisch. IT-Compliance fragt, ob die IT alle Regeln einhält – Sicherheit ist ein Teil davon, dazu kommen Archivierung, Datenschutz, Lizenzen und Dokumentation.
Brauchen kleine Unternehmen IT-Compliance?
Ja. DSGVO, GoBD und Lizenzrecht gelten unabhängig von der Größe. NIS2 betrifft in der Regel erst Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz in bestimmten Sektoren.
Wer ist für IT-Compliance verantwortlich?
Die Geschäftsführung. Sie kann die Umsetzung an IT-Abteilung oder Dienstleister delegieren, muss aber dafür sorgen, dass die Aufgaben organisiert und überwacht werden.
